Alle Informationen Annahme als Doktorand:in

Voraussetzungen

  • Studienabschluss

    Die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand setzt in der Regel den erfolgreichen Abschluss eines Masterstudiengangs an einer Universität voraus. Wenn der Abschluss nicht in dem Fach abgelegt wurde, in dem die Dissertation anfertigt werden möchte, muss der Nachweis ausreichender Fachkenntnisse erbracht werden (§ 4 Promotionsordnung). Genauere Informationen sind in der Promotionsordnung zu finden.

  • Sprachvoraussetzungen

    Falls die Muttersprache nicht Deutsch oder Englisch ist, sind ausreichende Deutsch- bzw. Englischkenntnisse nachzuweisen. 

  • Betreuung und Arbeitsplatz

    Promotionen an der Fakultät für Chemie und Geowissenschaften sind in der Regel von einem Professor bzw. einer Professorin oder einem habilitierten Mitglied der Fakultät zu betreuen. Der Arbeitsplatz kann auch außerhalb der Universitätseinrichtungen liegen. Mit dem vorgesehenen Betreuer bzw. der vorgesehenen Betreuerin ist eine Betreuungsvereinbarung abzuschließen.

Annahmeverfahren

  • Online-Registrierung

    Vor der Antragstellung ist eine Online-Registrierung an der Universität Heidelberg notwendig. Diese erfolgt über die Online-Promotionsakte heiDOCS. 

  • Antrag auf Annahme

    Der Antrag auf Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand muss vor Beginn der wissenschaftlichen Arbeit auf dem dafür vorgesehenen Formular im Dekanat der Fakultät eingereicht werden. Der Antrag kann nur in Verbindung mit einer Betreuungsvereinbarung gestellt werden. Zum Antrag gehören auch Nachweise der Abschlüsse, eine Kopie des Personalausweises sowie ggf. weitere Unterlagen. 

  • Entscheidung über die Annahme

    Über die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand entscheidet der Promotionsausschuss der Fakultät. Wurde die Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin an der Fakultät erteilt, gilt diese in der Regel zunächst für drei Jahre. Sie kann auf begründeten Antrag verlängert werden. Die Zulassung zum Promotionsprüfungsverfahren muss beantragt werden.

  • Immatrikulation

    Alle angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden sind gesetzlich verpflichtet, sich für die Dauer ihres Promotionsvorhabens bis zum Ablegen der mündlichen Promotionsprüfung zu immatrikulieren. Eine Befreiung von dieser Immatrikulationspflicht ist für Beschäftigte der Universität oder des Universitätsklinikums möglich.

Förderung und überfachliche Weiterbildung

Die Graduiertenakademie ist die zentrale Koordinationsstelle für alle überfachlichen Beratungs-, Weiterbildungs- und Förderangebote für Doktorandinnen und Doktoranden der Universität Heidelberg. Die Webseiten informieren über das Kursangebot der Graduiertenakademie sowie über Finanzierungsmöglichkeiten für Doktoranden und Doktorandinnen und weitere relevante Themen.

Ansprechpartnerin Annahme

Frau Evmorfia Ruhl
Dekanat für Chemie und Geowissenschaften
Im Neuenheimer Feld 234
5.OG, Z. 513
69120 Heidelberg

Tel. +49 6221 54-4844 
E.ruhl@uni-heidelberg.de

Sprechzeiten:
Montag-Freitag 09:00-11:30, Termine nach Vereinbarung